Tel. 034423-261-0 info@lzr-maerker.de

BODENVERWERTUNG

Sinnvolle Verwertung von Bauaushub und Baggergut sowie  Entsorgung und Deponie (Z0 – Z1 RESA)

Entsorgung und Verwertung gemäß aktueller Richtlinien

 

Anfahrt Grube Schellbach & Lagerplatz

 

Erfordernisse für die Anlieferung: 
  • Vor jeder Anlieferung ist eine Erdstofferklärung auszufüllen, die sie hier finden.
  • Der Anliefernde versichert, dass er nur die oben aufgeführten Abfälle anliefert und diese der Deklarationsanalyse entsprechen.
  • Sollte sich die angelieferten Materialien nicht der Deklarationsanalyse entsprechen übernimmt der Anlieferer alle Kosten die für eine rechtskonforme Entsorgung anfallen.
  • Der Anlieferer erklärt weiter, dass ihm die Nutzungsbedingungen bekannt sind und von ihm akzeptiert werden.
  • Für Bodenaushub mit der Einbauklasse Z 0 ist ab 1.000 to ein Bodengutachten nach Laga M 20 vom 5.11.2004 erforderlich.
  • Für die Einbauklassen LAGA Z 1.1 und Z 1.2 sowie RESA Z 1 ist ein Bodengutachten nach Laga M 20 vom 5.11.2004 immer erforderlich
 
Bodenverwertung, Verfüllung und Zwischenlager
Bodenverwertung mit LZR-Märker bedeutet: Verwertung von mineralischen Abfällen nach den aktuellen Richtlinien, umweltgerecht und dabei so kostengünstig wie möglich. In der Grube Schellbach (Entsorgernummer: NA8400052 rekultivieren wir mit Boden und Steinen (AS: 170504), Baggergut (AS: 170506) gemäß LAGA mit den Zuordungswerten Z 0 bis Z 1.2 sowie nach RESA mit den Zuordnungswerten Z1. Zusätzlich betreiben wir in Schellbach einen Lagerplatz für mineralische Abfälle inklusive Bauschutt. Neben sortenreinen Beton (AS: 170101), nehmen wir Ziegel (AS: 170102) sowie Fließen und Keramik (170103) an.

 

Stephan Mühlbach

Bodenannahme

Tel. 034423 261-32
Fax: 034423 261-25
E-Mail: s.muehlbach@lzr-maerker.de

Bodenannahme LAGA

  • Z 0 Material
  • Z 1.1 Material
  • Z 1.2 Material

Bodenannahme RESA

  • Z 0 Material
  • Z 1 Material

Mineralische Abfälle

  • Beton (AS: 170101)
  • Ziegel (AS: 170102)
  • Fließen & Keramik (AS: 170103)

 

Unsere Verwertung und Entsorgung erfolgt nach strengen gesetzlichen Vorschriften